Zugänglichkeit · Just Wanderlust

Barrierefreiheits­erklärung

Wie zugänglich Just Wanderlust derzeit ist, welche Grenzen bekannt sind und wie du unkompliziert Unterstützung bekommst.

Kurz gesagt: Barrierefreiheit ist für Just Wanderlust kein Symbol und kein Zertifikat, sondern eine fortlaufende redaktionelle und technische Aufgabe. Diese Seite beschreibt den aktuellen Stand ehrlich, ohne eine vollständige Konformität zu behaupten.

1. Unser Anspruch

Just Wanderlust ist ein privat betriebenes Reisemagazin. Ich möchte, dass seine Beiträge, Bilder und Planungshilfen von möglichst vielen Menschen genutzt werden können – unabhängig von sensorischen, motorischen oder kognitiven Einschränkungen und unabhängig vom verwendeten Gerät.

Barrierefreiheit ist ein Prozess. Bei neuen und überarbeiteten Inhalten berücksichtige ich sie von Anfang an; ältere Teile des umfangreichen Archivs werden schrittweise verbessert. Diese Erklärung ist eine transparente Bestandsaufnahme, keine Zertifizierung und keine Garantie vollständiger Barrierefreiheit.

2. Aktueller Stand

Stand: 9. August 2026. Die öffentlich sichtbare Website wurde intern stichprobenartig auf Desktop- und Mobilgeräten sowie auf grundlegende Tastaturbedienbarkeit geprüft. Eine vollständige unabhängige Konformitätsprüfung des gesamten Archivs nach WCAG oder EN 301 549 liegt derzeit nicht vor. Deshalb weist Just Wanderlust bewusst keine formale Konformitätsstufe aus.

Bei der Weiterentwicklung orientiere ich mich – unabhängig von der rechtlichen Einordnung einzelner Angebote – an den vier Grundprinzipien zugänglicher Webinhalte: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.

3. Was wir konkret tun

  • Überschriften, Listen, Tabellen und Links werden bei neuen und aktualisierten Beiträgen möglichst semantisch und verständlich aufgebaut.
  • Redaktionell relevante Bilder erhalten beschreibende Alternativtexte; rein dekorative Bilder sollen von assistiven Technologien übersprungen werden können.
  • Kontraste, Schriftgrößen, Abstände, Zoom und mobile Darstellung werden bei Gestaltungsänderungen mitgeprüft.
  • Bedienelemente sollen mit der Tastatur erreichbar sein und einen sichtbaren Fokus besitzen.
  • Neue Funktionen werden möglichst ohne Autoplay, unnötige Bewegung oder ausschließlich farbliche Bedeutungsunterschiede umgesetzt.
  • Ein pauschales schwebendes Overlay wird nicht als Ersatz für zugängliche Inhalte und eine saubere technische Umsetzung eingesetzt.

4. Bekannte Grenzen

Just Wanderlust umfasst mehrere hundert Beiträge aus vielen Jahren. Daher können insbesondere in älteren Inhalten noch Einschränkungen bestehen:

  • Einzelne ältere Bilder oder Bedienelemente können noch fehlende oder unzureichende Alternativtexte besitzen.
  • Ältere Überschriftenstrukturen, Tabellen oder eingebettete Inhalte können für Screenreader und Tastaturnutzung noch nicht optimal aufbereitet sein.
  • PDF-Dateien sowie ältere Audio- und Videoinhalte können unvollständige Alternativen, Untertitel oder Beschreibungen aufweisen.
  • Komplexe Menüs, Formulare und interaktive Funktionen können in einzelnen Nutzungssituationen noch Barrieren enthalten.
  • Inhalte und Buchungsseiten externer Anbieter, die über redaktionelle oder Affiliate-Links erreichbar sind, liegen nicht vollständig in meinem technischen Einflussbereich.

Diese Liste wird anhand von Prüfungen und Rückmeldungen fortgeschrieben. Gemeldete konkrete Barrieren werden nach Möglichkeit priorisiert behoben.

5. Hilfe und zugängliche Alternativen

Wenn du einen Inhalt oder eine Funktion nicht nutzen kannst, nenne mir bitte die betroffene Seitenadresse und beschreibe kurz, woran es scheitert. Soweit möglich, stelle ich die Information als zugängliche Textfassung, per E-Mail oder in einer anderen geeigneten Form bereit.

6. Feedback und Kontakt

Hinweise auf Barrieren sind ausdrücklich willkommen:

Bitte verwende nach Möglichkeit den Betreff „Barrierefreiheit“. Ich prüfe jede konkrete Rückmeldung und melde mich so bald wie möglich.

7. Rechtliche Einordnung und Anlaufstellen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Ob und in welchem Umfang es auf ein konkretes digitales Angebot Anwendung findet, richtet sich nach Art der Dienstleistung und den gesetzlichen Voraussetzungen. Allgemeine Informationen bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Soweit das BFSG auf eine konkrete Dienstleistung von Just Wanderlust anwendbar ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden oder nach § 34 BFSG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle BGG beantragen. Der direkte Kontakt über die oben genannten Wege bleibt davon unberührt.

8. Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 9. August 2026 überarbeitet. Sie wird nach wesentlichen technischen oder redaktionellen Änderungen, neuen Prüfergebnissen oder konkreten Rückmeldungen aktualisiert.


Rechtliche Kontakt- und Unternehmensangaben findest du zusätzlich im Impressum. Hinweise zum Datenschutz stehen in der Datenschutzerklärung.